Organisatorisches

Kostenübernahme

Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung.
Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen (alle Kassen & privat).

Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre zahlt die Krankenkasse die gesamten Kosten der Behandlung.
Erwachsene müssen nach der gesetzlichen Zuzahlungsregelung eine Zuzahlung von 10% plus eine Gebühr von 10 € pro Verordnung zur logopädischen Behandlung leisten.

Verordnung

Eine logopädische Therapie inklusive Beratung kann nur aufgrund einer ärztlichen Heilmittelverordnung (Rezept) erfolgen. Am häufigsten stellen Fachärzte wie Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Pädaudiologen, Kieferorthopäden oder Neurologen Verordnungen für Logopädie aus.

Bei Bedarf und nach ärztlicher Verordnung führen wir auch Hausbesuche durch.

Termine

Termine in unserer Praxis finden nur nach vorheriger Vereinbarung statt. Wenn Sie einen Termin wünschen, dann rufen Sie uns gerne an.

Eine Behandlung dauert in der Regel 45 Minuten, manchmal auch 30 oder 60 Minuten. Vereinbarte Termine, die Sie nicht einhalten können, müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Wenn Sie rechtzeitig absagen, entstehen Ihnen keine Kosten und natürlich auch kein Therapieverlust. Sie können zu jeder Tageszeit und unabhängig vom Wochentag (auch sonntags) eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder uns eine E-Mail schicken. Andernfalls ist die Praxis berechtigt, Ihnen eine Ausfallgebühr privat in Rechnung zu stellen.

Sprechzeiten

In der Regel ist die Praxis von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Gerne können Sie uns Ihre Anfragen bezüglich eines Termins auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.